Panorama

  • Mit der Revisionsvorlage «Ehe für alle» wurden zum 1. Juli 20221 staatlich formalisierte Beziehungen gleich- und verschiedengeschlechtlicher Partner u.a. insofern gleichgestellt, als auf die Unterscheidung zwischen Eheschliessung und Eintragung einer Partnerschaft verzichtet wird.2 In einem hierzu durchgeführten Referendum wurden die Änderungen mit 64.1% der Stimmen befürwortet.3 Da den oben angeführten völkerrechtlichen Verträgen jeweils ein autonomer Ehebegriff zugrunde liegt, dürften sich an der Schnittstelle zu den revidierten Bestimmungen des IPRG neue Fragen ergeben.
  • Das Haager Übereinkommen über die Eheschliessung und die Anerkennung der Gültigkeit von Ehen vom 14. März 1978 hat die Schweiz bisher nicht unterzeichnet. Es ist lediglich für Australien, Luxemburg und die Niederlande in Kraft getreten.4
  • Das CIEC-Übereinkommen Nr. 32 über die Anerkennung eingetragener Partnerschaften vom 5. September 2007 haben bisher lediglich Portugal und Spanien unterzeichnet.5 Mangels Ratifikation durch Portugal ist das Übereinkommen bisher nicht in Kraft getreten.
  • Zu beachten sind auch die laufenden legislativen Projekte der Haager Konferenz etwa i.Z.m. Familienangelegenheiten.6
  • Gestützt auf einen Expertenbericht,7 im Rahmen dessen evaluiert werden sollte, inwieweit sich mit einer Revision des Adoptionsrechts dessen Missbrauch8 verhindern liesse, ist der Bundesrat zum Schluss gelangt, dass er zukünftig Adoptionen von Kindern aus dem Ausland gänzlich untersagen möchte. Diesbezüglich wird das EJPD bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.9 Auswirken dürfte sich das Revisionsvorhaben etwa auf das IPRG , das HAÜ S , das BG-HAÜ oder das CoE-AdoptÜ S .10
  • Die Europäische Union berät einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung von Entscheidungen und die Annahme öffentlicher Urkunden in Elternschaftssachen sowie zur Einführung eines europäischen Elternschaftszertifikats.11 Damit soll die Anerkennung der Elternschaft innerhalb der EU weitergehend harmonisiert werden.12

  1. S. Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle) vom 18. Dezember 2020, AS 2021 747

  2. Die Eintragung neuer Partnerschaften soll nicht mehr möglich sein (Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats vom 30. Augst 2019 zur parlamentarischen Initiative 13.468 «Ehe für alle», BBl 2019 8595, 8603). 

  3. S. hierzu BBl 2021 2631 sowie die Angaben der Bundeskanzlei

  4. Vgl. die Statusinformationen des Depositars. 

  5. Vgl. die Statusinformationen des Depositars. 

  6. S. dazu hier

  7. Expertengruppe «Internationale Adoption», Schlussbericht zu Handen des Bundesamtes für Justiz vom 27. Juni 2024 (abrufbar hier]). Vgl. auch den Zwischenbericht der Expertengruppe vom 28. März 2023 sowie einen Bericht vom November 2023, den die ZHAW im Auftrag des BJ erstellt hatte (beides abrufbar hier). 

  8. Vgl. dazu bereits die Medienmitteilung des Bundesrates vom 8. Dezember 2023 und die i.d.Z. publizierten Berichte (abrufbar hier). 

  9. S. zum Ganzen die Medienmitteilung des Bundesrates vom 29. Januar 2025. 

  10. Vgl. im Expertenbericht vom 27. Juni 2024 zu möglichen Anpassungen des IPRG insb. 71 ff

  11. Vorschlag vom 7.12.2022, COM/2022/695 final. S. hier die Informationen zum unionalen Rechtsetzungsverfahren 2022/0402/CNS. 

  12. Vgl. zu Anlass und Zielen des Vorschlags etwa die Begründung in COM/2022/695 final