Vernehmlassungsverfahren
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Vorentwurf
Erläuternder Bericht
Vernehmlassungsbericht
Parlamentarisches Verfahren
Entwurf: BBl 2020 329
Botschaft: BBl 2020 233
Parlamentarisches Verfahren: 19.074
In Kraft getreten am: 1. Februar 2021
| Fassung seit 1. Februar 2021 | Fassung bis 31. Januar 2021 |
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| Art. 108a Der Begriff der intermediärverwahrten Wertpapiere ist im Sinne des Haager Übereinkommens vom 5. Juli 200691 über die auf bestimmte Rechte an intermediärverwahrten Wertpapieren anzuwendende Rechtsordnung zu verstehen. |
Art. 108a Unter intermediärverwahrten Wertpapieren sind Wertpapiere zu verstehen, die bei einem Intermediär im Sinne des Haager Übereinkommens vom 5. Juli 200648 über die auf bestimmte Rechte an intermediärverwahrten Wertpapieren anzuwendende Rechtsordnung verwahrt werden. |