Nachhaltige Unternehmensführung – Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative 2.0

de lege lata de lege ferenda
Art. 139a
Ansprüche aus der Verletzung von Sorgfalts-, Transparenz- und Berichterstattungspflichten zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt durch Gesellschaften mit Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in der Schweiz unterstehen schweizerischem Recht.
Art. 159a
Befindet sich der Sitz, die Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung einer Gesellschaft in der Schweiz, so richten sich die Sorgfalts-, Transparenz- und Berichterstattungspflichten zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt nach den Bestimmungen des schweizerischen Rechts.