Ehescheidung und -trennung

S = Statusinformationen

HScheidungsAnerkÜ S
Siehe im Übrigen die bilateralen Anerkennungsabkommen; siehe oben.
Beachte von den besonderen zivilstandsrechtlichen Abkommen insbesondere die Vereinbarung mit Österreich (SR 0.211.112.416.3) und das CIEC-ZivilstandsÜ. S
IPRG: Art. 65