| HScheidungsAnerkÜ S |
| Siehe im Übrigen die bilateralen Anerkennungsabkommen; siehe oben. |
| Beachte von den besonderen zivilstandsrechtlichen Abkommen insbesondere die Vereinbarung mit Österreich (SR 0.211.112.416.3) und das CIEC-ZivilstandsÜ. S |
| IPRG: Art. 65 |