Die Wahrnehmung sozialer Verantwortung von Unternehmen und der damit verbundene Begriff der Corporate Social Responsibility (CSR)1 prägen seit längerem den rechtspolitischen Diskurs.2 In der Schweiz waren entsprechende Fragestellungen insbesondere Gegenstand der sog. Konzernverantwortungsinitiative.3 Die im Ausgangspunkt sachrechtliche Thematik der Einhaltung von Sorgfaltspflichten und Standards etwa gegenüber Mitarbeitern oder hinsichtlich der Auswirkungen des Produktionsprozesses auf Umwelt und Bevölkerung4 ist aufgrund häufig globalisierter Lieferketten jedoch typischerweise mit internationalen Bezügen angereichert. Infolge dieser Internationalität wirkt das Thema der CSR folglich in das Kollisionsrecht hinein, wobei sich verstärkt Fragen der kollisionsrechtlichen Sicherstellung der sozialen Verantwortung von Unternehmen stellen. Soweit es etwa um die Beachtung von ganz grundlegenden (Markt-)Spielregeln geht, denen u.U. ein extraterritorialer Geltungsanspruch zukommt, kann sich die Bedeutung von Eingriffsrecht oder dem ordre public aktualisieren.5
Für eine Definition vgl. etwa das Positionspapier und den Aktionsplan des schweizerischen Bundesrates zur Verantwortung der Unternehmen für Gesellschaft und Umwelt vom 15. Januar 2020, 18 (abrufbar hier) oder die Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 25. Oktober 2011, KOM(2011) 681, 7. ↩
S. bereits Müller, Soziale Verantwortung von Unternehmen im Gesellschaftsrecht, AG 2009, 766 ff., 767; Leu, Corporate Social Responsibility in der Schweiz, in: FS Fellmann, 2021, 343 ff., 344. ↩
Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt», BBl 2015 3245 ff. ↩
Vgl. Mülbert, 767 f. ↩
Vgl. mit lauterkeitsrechtlichem Fokus Loacker, in: Heizmann/Loacker (Hrsg.), UWG Kommentar, 2025, Art. 7 N 55 m.w.N. ↩