Vernehmlassungsverfahren
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Vorentwurf
Erläuternder Bericht
Vernehmlassungsbericht
Parlamentarisches Verfahren
Entwurf: BBl 2023 2128
Botschaft: BBl 2023 2127
Parlamentarisches Verfahren: 23.057
In Kraft getreten am: 1. Januar 2025
| Fassung seit 1. Januar 2025 | Fassung bis 31. Dezember 2024 |
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| Art. 45 1 Eine im Ausland gültig geschlossene Ehe wird in der Schweiz anerkannt. Artikel 45a bleibt vorbehalten. 3 Eine im Ausland geschlossene Ehe wird nicht anerkannt: a. solange nicht beide Ehegatten das 16. Altersjahr vollendet haben; oder b. wenn im Zeitpunkt der Eheschliessung ein Ehegatte das 18. Altersjahr nicht vollendet hatte und wenigstens ein Ehegatte Wohnsitz in der Schweiz hatte. |
Art. 45 1 Eine im Ausland gültig geschlossene Ehe wird in der Schweiz anerkannt. 3 .... |