Panorama

  • Mit dem Postulat 20.4448 beantragte NR Feri eine «Evaluation des Bundesgesetzes über Kindesentführungen (BG-KKE) und der Bearbeitung von Kindesentführungsfällen durch die Bundesbehörden».1 Im Fokus stehen dabei die Effektivität der gesetzlich bereits zur Verfügung stehenden Instrumente sowie deren Anwendung durch die Bundesbehörden. 2
  • Gestützt auf eine in Erfüllung des Postulates extern in Auftrag gegebene Evaluation3 des BG-KKE publizierte der Bundesrat am 28. August 2024 einen Bericht hinsichtlich eines etwaigen Revisionsbedarfs.4 Im Bericht wird festgehalten, dass für eine Gesamtrevision des BG-KKE derzeit kein Anlass bestehe, man allerdings bei der Rechtsanwendung noch Verbesserungspotenzial ausmache.5
  • Die Schweiz verhandelt mit dem Fürstentum Liechtenstein über ein Abkommen zu Fragen der fürsorgerischen Unterbringung. Der geeinte Abkommenstext dürfte in der zweiten Jahreshälfte 2025 oder dann Anfang 2026 im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens vorgelegt werden.
  • Gestützt auf einen Expertenbericht,6 im Rahmen dessen evaluiert werden sollte, inwieweit sich mit einer Revision des Adoptionsrechts dessen Missbrauch7 verhindern liesse, ist der Bundesrat zum Schluss gelangt, dass er zukünftig Adoptionen von Kindern aus dem Ausland gänzlich untersagen möchte. Diesbezüglich wird das EJPD bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.8 Auswirken dürfte sich das Revisionsvorhaben etwa auf das IPRG , das HAÜ S , das BG-HAÜ oder das CoE-AdoptÜ S .9
  • Mit der Vernehmlassung Nr. 2023/6710 hat der Bundesrat eine Revision der Kinder- und Jugendförderungsverordnung (KJFV)11 angestossen, um Kinderrechte zu stärken, indem Kinder hinsichtlich der Wahrnehmung ihrer Rechte gefördert werden.12
  • Die Europäische Union berät einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung von Entscheidungen und die Annahme öffentlicher Urkunden in Elternschaftssachen sowie zur Einführung eines europäischen Elternschaftszertifikats.13 Damit soll die Anerkennung der Elternschaft innerhalb der EU weitergehend harmonisiert werden.14
  • Auf dem Gebiet des Erwachsenenschutzes möchte die Europäische Union ihre Mitgliedstaaten dazu bewegen, dem HEsÜ S beizutreten.15 Für die Kommission der EU erfolgte die Ratifizierung dieses Übereinkommens bisher zu langsam.16 Überdies legte die Kommission einen Verordnungsvorschlag vor,17 dessen Regeln vornehmlich das HEsÜ S ergänzen sollen18

  1. Vgl. den Wortlaut des Postulates (Hervorhebung hinzugefügt). 

  2. S. zum Ganzen Evaluationsverfahren die Informationen des Bundesamtes für Justiz

  3. S. dazu die vom Büro Vatter erstellte Evaluation des Bundesgesetzes über internationale Kindesentführungen vom 31. Oktober 2023 sowie die dazu ausgearbeitete juristische Analyse von Gian Paolo Romano (beides hier abrufbar). 

  4. Bericht des Bundesrates vom 28. August 2024 in Erfüllung des Postulates 20.4448 Feri Yvonne vom 10. Dezember 2020 (abrufbar hier). 

  5. So der Bericht des Bundesrates vom 28. August 2024, 33. 

  6. Expertengruppe «Internationale Adoption», Schlussbericht zu Handen des Bundesamtes für Justiz vom 27. Juni 2024. Vgl. auch den Zwischenbericht der Expertengruppe vom 28. März 2023 sowie einen Bericht vom November 2023, den die ZHAW im Auftrag des BJ erstellt hatte (beides hier abrufbar). 

  7. Vgl. dazu bereits die Medienmitteilung des Bundesrates vom 8. Dezember 2023 und die i.d.Z. publizierten Berichte (abrufbar hier). 

  8. S. zum Ganzen die Medienmitteilung des Bundesrates vom 29. Januar 2025. 

  9. Vgl. im Expertenbericht vom 27. Juni 2024 zu möglichen Anpassungen des IPRG insb. 71 ff. 

  10. S. dazu die Vernehmlassungsunterlagen auf Fedlex

  11. Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen vom 3. Dezember 2021 (SR 446.11). 

  12. S. dazu den Erl. Bericht, Stärkung der Kinderrechte, vom 15. Dezember 2023 insb. 6 f. Vgl. auch die Medienmitteilung des Bundesrates vom 15. Dezember 2023. 

  13. Vorschlag vom 7. Dezember 2022, COM(2022) 695 final. S. zum unionalen Rechtsetzungsverfahren 2022/0402 (CNS) die Informationen hier

  14. Vgl. zu Anlass und Zielen des Vorschlags etwa die Begründung in COM(2022) 695 final

  15. Vorschlag vom 24. Juli 2023 für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union Vertragsparteien des Übereinkommens vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen zu werden oder zu bleiben, COM(2023) 281 final/2. Zum aktuellen Stand des unionalen Beschlussverfahrens 2023/0170 (NLE) s. hier

  16. Vgl. dazu die Begründung des Vorschlags vom 24. Juli 2023. 

  17. Vorschlag vom 31. Mai 2023 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Maßnahmen und die Zusammenarbeit in Fragen betreffend den Schutz Erwachsener, COM(2023) 280 final.S. zum unionalen Rechtsetzungsverfahren 2023/0169 (COD) die Informationen hier

  18. Vgl. ErwGr. 7 ff. des Vorschlags vom 31. Mai 2023. S.a. Franzina/González Beilfuss/von Hein/Karjalainen/Kruger, Cross-border protection of adults: what could the EU do better?, J. Priv. Int. L. 2025, 1 ff.