| UN-KRK S UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 ( UN-KRK ) |
HKÜ
S
Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980 (
HKÜ
)1
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HKsÜ
S
Haager Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Massnahmen zum Schutz von Kindern vom 19. Oktober 1996 (
HKsÜ
)5 [explizit vorbehalten in Art. 85 IPRG und infolge einer internen Verweisung auf diesen Art. 85 auch in Art. 62 Abs. 3, 63 Abs. 1 und 2, 64 Abs. 1 und 2, Art. 79 Abs. 2, Art. 82 Abs. 3, Art. 84 Abs. 2]
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HAÜ
S
Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Internationalen Adoption vom 29. Mai 1993 (
HAÜ
)7
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| CoE-AdoptÜ S Europäisches Übereinkommen über die Adoption von Kindern vom 24. April 1967 ( CoE-AdoptÜ ; SEV Nr. 58) |
HEsÜ
S
Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen vom 13. Januar 2000 (
HEsÜ
)10
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S. für praktische Hinweise zu diesem Übereinkommen das HCCH Practitioners’ Tool: Cross-Border Recognition and Enforcement of Agreements Reached in the Course of Family Matters Involving Children. ↩
Vgl. die Informationen des Depositars hinsichtlich der Zustimmung zu den einzelnen Beitritten von Staaten. ↩
Vgl. hier zum Ganzen. S.a. die Länderprofile zum HKÜ S . ↩
S. für praktische Hinweise zu diesem Übereinkommen das HCCH Practitioners’ Tool: Cross-Border Recognition and Enforcement of Agreements Reached in the Course of Family Matters Involving Children sowie die Publikation der HCCH: The Application of the 1996 Child Protection Convention to unaccompanied and Separated Children. ↩
Vgl. die Informationen des Depositars hinsichtlich der Einsprüche einzelner Staaten gegen Beitritte von anderen Staaten. ↩
S. zu diesem Übereinkommen auch das HCCH Toolkit for Preventing and Addressing Illicit Practices in Intercountry Adoption. ↩
Vgl. die Informationen des Depositars hinsichtlich der Einsprüche einzelner Staaten gegen Beitritte von anderen Staaten. ↩
Vgl. die Länderprofile zum HAÜ S . ↩
Vgl. dazu auch das Practical Handbook on the Operation of the 2000 Protection of Adults Convention. ↩