Anerkennung eines Kindes

CIEC-Übereinkommen Nr. 5 betreffend die Erweiterung der Zuständigkeit der Behörden, die zur Entgegennahme von Anerkennungen ausserehelicher Kinder befugt sind vom 14. September 1961 (SR 0.211.112.13)
Siehe im Übrigen die bilateralen Anerkennungsabkommen oben.
Niederlassungsabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kaiserreich Persien vom 25. April 1934 (SR 0.142.114.362) [gilt heute im Verhältnis zum Iran; nicht bezüglich der Anerkennung einer Anfechtungsentscheidung1]
IPRG: Art. 73

  1. ZK IPRG-Siehr/Markus, Art. 73 N 4. S. oben im Abschnitt Eheschliessung auch die Anmerkung hinsichtlich des Änderungsprotokolls zu diesem Abkommen.