| CIEC-Übereinkommen Nr. 5 betreffend die Erweiterung der Zuständigkeit der Behörden, die zur Entgegennahme von Anerkennungen ausserehelicher Kinder befugt sind vom 14. September 1961 (SR 0.211.112.13) |
| Siehe im Übrigen die bilateralen Anerkennungsabkommen oben. |
| Niederlassungsabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kaiserreich Persien vom 25. April 1934 (SR 0.142.114.362) [gilt heute im Verhältnis zum Iran; nicht bezüglich der Anerkennung einer Anfechtungsentscheidung1] |
| IPRG: Art. 73 |
ZK IPRG-Siehr/Markus, Art. 73 N 4. S. oben im Abschnitt Eheschliessung auch die Anmerkung hinsichtlich des Änderungsprotokolls zu diesem Abkommen. ↩