Rechtlicher Rahmen
S = Statusinformationen
Die massgeblichen Grundlagen für Fragen der Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Urteils in der Volksrepublik China finden sich im
autonomen chinesischen Zivilprozessrecht sowie in dessen Auslegung durch das sog.
Oberste Volksgericht.
Am 24. Januar 2022 hat das Oberste Volksgericht eine Zusammenstellung zentraler Aspekte der internationalen Urteilsanerkennung und Vollstreckung publiziert,
auf die hiernach Bezug genommen wird. Dieser Veröffentlichung des Gerichts kommt lediglich
soft law-Charakter zu, und sie dient in erster Linie als Anleitung für untere Instanzgerichte.
Auch wenn die Publikation des Obersten Volksgerichts an sich lediglich für die Urteilsbegründung gedacht ist und keine eigentliche Rechtsgrundlage darstellt, zeigt die Analyse des Fallmaterials, dass untere Instanzen diese Unterscheidung nicht immer treffen.
Darüber hinaus bestehen für China vereinzelt auch völkerrechtliche Verträge zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile.
Bisher nicht ratifiziert wurde insbesondere das
HGÜ
S
– dieses hat China am 12. September 2017 unterzeichnet; für die Schweiz ist es am 1. Januar 2025 in Kraft getreten – sowie das
HAVÜ
S
.
Demgegenüber ratifiziert haben sowohl die
Volksrepublik China als auch die
Schweiz – sowie rund 170 weitere Staaten
– das in New York beschlossene
UN-SchiedsÜ
S
. Dieses bildet die Grundlage für eine einfache Anerkennung und damit die weitgehende Freizügigkeit von in
Schiedsverfahren geschaffenen Entscheidungen.