Schienentransport

Siehe zu diesem Abschnitt auch die weiterführenden Informationen des Internationalen Eisenbahntransportkomitees (CIT)

OTIF-Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 3. Juni 1999 (COTIF1, SR 0.742.403.12), darin insbesondere
  • Anhang A: Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (CIV)2
  • Anhang B: Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM)3
  • Anhang C: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse vom 21. Juni 1999 (SR 0.740.72)4
Bundesgesetz über die Personenbeförderung (Personenbeförderungsgesetz, PBG) vom 20. März 2009 ( PBG )
Eisenbahngesetz (EBG) vom 20. Dezember 1957 ( EBG )
Bundesgesetz über den Gütertransport durch Bahn- und Schifffahrtsunternehmen (Gütertransportgesetz, GüTG) vom 25. September 2015 ( GüTG )

  1. Vgl. hierzu auch die nach wie vor in Kraft stehenden Vorgängervereinbarungen SR 0.742.403.1 sowie SR 0.742.403.11. ↩

  2. Beachte überdies Anhang D: Einheitliche Rechtsvorschriften für Verträge über die Verwendung von Wagen im internationalen Eisenbahnverkehr (CUV) sowie Anhang E: Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die Nutzung der Infrastruktur im internationalen Eisenbahnverkehr (CUI). ↩

  3. S. FN 2. ↩

  4. Vgl. für bevorstehende Änderungen hinsichtlich der einzuhaltenden Sozialstandards (z.B. Löhne, Ferien, Sozialleistungen) die Medienmitteilung des Bundesrates vom 14. Mai 2025. ↩