Die Verwirklichung des Zugangs zum Recht im internationalen Verhältnis hängt massgeblich von der zwischenstaatlichen Ausgestaltung der internationalen Rechtshilfe in Zivilsachen ab (hierzu dieser Wegweiser ). Der rechtshilfeweise Zugang zum Recht erfolgt in unterschiedlichen Ausprägungen, wobei sich diese etwa in folgende Kategorien einteilen lassen:1
| Zustellungshilfe |
| Beweisaufnahmehilfe |
| Rechtsdurchsetzungshilfe |
| Rechtsanwendungshilfe |
Eng verbunden mit Fragen der Rechtshilfe ist sodann die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Zwangsvollstreckung (hierzu dieser Wegweiser ).
Vgl. hinsichtlich der Kategorienbildung Kren Kostkiewicz/Rodriguez, Internationale Rechtshilfe in Zivilsachen, Bern 2013, Rn. 95. ↩