HKaufIPR

Haager Übereinkommen betreffend das auf internationale Kaufverträge über bewegliche körperliche Sachen anzuwendende Recht
SR 0.221.211.4

Basisdaten

abgeschlossen in Den Haag am am 15. Juni 1955
In der SchweizVE in Kraft seit 27. Oktober 1972
Depositar: NL
Für ev. Statusänderungen s. die Informationen des Depositars.
Hinweis zu VE: Die Schweiz hat in Art. 118 Abs. 2 IPRG für Konsumentenverträge i.S.v. Art. 120 einen Anwendungsvorbehalt des autonomen IPR angebracht.
Weiterführende Informationen

VE mit Vorbehalt und/oder Erklärung

Vertragsparteien ggü. CH seit Vertragsparteien ggü. CH seit
Dänemark 1.9.1964 Niger 10.12.1971
Finnland 1.9.1964 Norwegen 1.9.1964
Frankreich 1.9.1964 Schweden 6.9.1964
Italien 1.9.1964


Weiterführende Informationen

  • Das Nachfolgeübereinkommen der Haager Konferenz (Convention on the law applicable to contracts for the international sale of goods) vom 22. Dezember 1986 wurde von der Schweiz nicht unterzeichnet und ist seit dessen Abschluss für keinen der Signatarstaaten in Kraft getreten (vgl. die Informationen des Depositars).